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Hoheitliche Tätigkeiten

Einbindung der KFZ-Innungen in die technische Fahrzeugüberwachung

Die bayerischen Kfz-Innungen blicken auf eine lange Tätigkeit im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung, einem Kernbereich des Bereichs Straßenverkehrszulassungsordnung, zurück. Grundsätzlich ist es Staats- und damit Behördenaufgabe, für die Sicherheit der Fahrzeuge und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung zu sorgen. Der Freistaat Bayern hat aber bereits vor Jahrzehnten begonnen, Teile dieser Aufgaben an die bayerischen Kfz-Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu übertragen. Formaler Anknüpfungspunkt ist die Zuständigkeitsverordnung im Straßenverkehr.

Die bayerischen Kfz-Innungen als Teil des Staatsaufbaus stehen damit für Sicherheit und Qualität in den übertragenen Aufgabenbereichen. Durch die Übertragung verschiedener staatlicher Maßnahmen wird die Kompetenz der Kfz-Innung von der Regierung anerkannt, gestärkt und ihre maßgebliche Rolle verdeutlicht.

Hoheitliche Aufgaben Ihrer Kfz-Innung gehören u.a.:
 

  • Die Anerkennung für Abgasuntersuchungen (AU), die regelmäßige Überprüfung der anerkannten Betriebe, das Erstellen der Gesamt-Jahresmängelstatistik, Beratung der AU-Betriebe.
     
  • Die Anerkennung für Sicherheitsprüfungen (SP), die regelmäßige Überprüfung der anerkannten Betrieb, das Erstellen der  Gesamt-Jahresmängelstatistik, Beratung und Betreuung der anerkannten Betriebe.
     
  • Die Anerkennung für Gasanlagenprüfung GAP und Gassystemprüfung GSP die regelmäßige Überprüfung der anerkannten Betriebe, das Erstellen der Gesamt-Jahresmängelstatistik, Beratung und Betreuung der anerkannten Betriebe.
     
  • Anerkennung und Überprüfung von Altautoannahmestellen.
     
  • Die Prüfstützpunktprüfung PSP  (§ 29 StVZO).  Kfz-Betriebe, in denen Prüfingenieure von Überwachungsorganisationen Fahrzeuguntersuchungen (z.B. Hauptuntersuchungen HU) durchführen, müssen bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Die Kfz-Innungen wurden vom Gesetzgeber beauftragt, diese Prüfstützpunkte zu überprüfen.

Die Innung spricht nicht nur die jeweiligen Anerkennungen aus, sondern überwacht und überprüft auch die ordnungsgemäße Durchführung bei den genehmigten Betrieben.
   

•    Sie wollen Ihren Service erweitern?
•    Ihren Kunden eine zusätzliche Leistung anbieten?
•    Neukunden gewinnen und diese von Ihrem Leistungangebot überzeugen?

Wenn Sie in einem vor genannten Bereich tätig werden möchten, muss ein Antrag zur Anerkennung als „AU-, AUK-, SP-, GAP- oder GSP-Werkstatt bei Ihrer zuständigen Innung gestellt werden.
 
Dieser Antrag ist schriftlich und unter Verwendung eines vorgeschriebenen  Formulars mit den entsprechenden Nachweisen (der Voraussetzungen) einzureichen. Das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen und der dazugehörigen Nachweise ist aber für jede Anerkennung einzeln zu prüfen um die Anerkennung dann jeweils gesondert auszusprechen. Die entsprechenden Antragsformulare sind bei Ihrer zuständigen Innung erhältlich.

Fragen zu oben aufgeführten Themen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Kfz-Innung Unterfranken gerne – rufen Sie uns an.

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AU-/ SP-/ GAS-GAP-Richtlinien

Hier finden Sie die aktuelle Richtlinien zum Download:

AU Richtlinie 1022

SP Richtlinie 2014

GSPGAP Durchfuehrungs Richtlinie 2021 156

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