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Kfz-Schiedsstelle

Die Schiedsstelle wird tätig, soweit ein Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist. Die Mitgliedschaft bei der Innung ist freiwillig und sollte nicht mit der Eintragung in die Handwerksrolle verwechselt werden. Die Schiedsstelle überprüft nach dem Eingang Ihrer Beschwerde zunächst, ob der Betrieb Innungsmitglied ist.

Sollte der Betrieb Innungsmitglied sein, können Sie unter den Voraussetzungen unserer Geschäfts- und Verfahrensordnung bei der Schiedsstelle einen Antrag zur Einleitung eines Schiedsverfahrens einreichen.

Lesen Sie sich unsere unten stehende Geschäfts- und Verfahrensordung sorgfältig durch.

Die Schiedsstelle befasst sich lediglich mit Reparatur- und Gebrauchtwagenbeschwerden. Die Anträge können Sie nachstehend herunterladen und am PC ausfüllen. Bitte drucken Sie danach den Antrag aus, und unterschreiben Sie das Formular handschriftlich.

Fügen Sie außer dem Antrag bitte alle erforderlichen Unterlagen in Kopie selbst bei. Die Erfolgschancen Ihres Antrags hängen maßgeblich davon ab, ob die von Ihnen erhobenen Vorwürfe nachweisbar sind, oder nicht. Die Schiedsstelle ist nicht in der Lage, wie etwa ein Gericht Beweise zu erheben, oder eigene Ermittlungen durchzuführen. Rechnungen, schriftliche Aufträge, Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantieverträge etc. sind von Ihnen selbst in Kopie beizufügen. Insbesondere kann die Schiedsstelle keine Begutachtungen von Fahrzeugen oder Kfz-Teilen selbst vornehmen. Sollte ein Gutachten notwendig sein, ist es von Ihnen selbst in Auftrag zu geben und auch zu bezahlen.

Ihre Unterlagen schicken Sie bitte in Kopie ausschließlich auf dem Postweg an:

Kfz-Innung Unterfranken
Schiedsstelle
Sandäcker 10
97076 Würzburg

Nach dem Eingang Ihres Antrags, der erforderlichen Unterlagen und einer Kopie Ihres Fahrzeugscheins überprüft die Schiedsstelle, ob der Antrag vollständig ist, und die Voraussetzungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung erfüllt sind.

Wird Ihr Antrag angenommen, holt die Schiedsstelle eine Stellungnahme des Autohauses /der Werkstatt ein. Liegt die Stellungnahme des Betriebs bei der Schiedsstelle vor, und sind keine weiteren Unterlagen nötig oder Nachforschungen möglich, erhalten Sie die schriftliche Stellungnahme des Betriebs auf dem Postweg. Danach haben Sie die Möglichkeit des schriftlichen Einspruchs. Der Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen, oder bis zum von der Schiedsstelle vorgegeben Zeitpunkt bei der Kfz-Innung einzureichen. Konnte aufgrund der Stellungnahme eine Einigung gefunden werden, mit welcher Sie ebenfalls einverstanden sind, so ist dies der Schiedsstelle ebenfalls schriftlich auf dem Postweg mitzuteilen.

Bei Nichteinigung bzw. Einspruch des Kunden wird der Fall bei der nächsten Sitzung der Schiedskommission von den Kommissionsmitgliedern behandelt. Beide Parteien werden dann rechtzeitig von dem Termin, an dem die Schiedskommission zusammentreten kann, informiert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihre Anwesenheit zur Schiedsverhandlung notwendig ist.

Während der Dauer des Schiedsverfahrens werden mögliche Ansprüche von Ihnen gehemmt. Für den Verbraucher fallen für das Schiedsverfahren von der Kfz-Innung Unterfranken keinerlei Kosten an.

Es ist nicht möglich eine außergerichtliche Schlichtung vorzunehmen und gleichzeitig die Streitsache bei einem ordentlichen Gericht rechtshängig zu machen.

Das Schiedsverfahren entbindet Sie nicht von Ihrer grundsätzlichen schuldrechtlichen Verpflichtung, eine Rechnung zu bezahlen. Wir empfehlen dem Verbraucher die Rechnung unter Vorbehalt zu bezahlen, und das Vorgehen der Werkstatt danach nachprüfen zu lassen.

Die Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die mit externen Sachverständigen zusammenarbeitet. Diese sind nicht bei der Innung beschäftigt, so dass alle Stellungnahmen und die gesamte schriftliche Korrespondenz über den Postweg abgewickelt wird. Wir bitten diesbezüglich Verzögerungen zu entschuldigen, bitten jedoch zu bedenken, dass ansonsten eine kostenlose Verbrauchereinrichtung nicht finanzierbar ist.

Bitte sehen Sie auch von Zwischenmeldungen und Abfragen zum Stand des Verfahrens ab, da diese die Arbeit der Schiedsstelle nur unnötig verzögern.

Das Schiedsverfahren kann sich einige Zeit hinziehen. Es ist jedoch für den Verbraucher im Verhältnis zu einem Gerichtsprozess meist das kostengünstigere und risikolosere Verfahren.

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Schiedsantrag Datenschutzerklaerung Schiedsstellen

2025 Schiedsstelle Flyer Unterfranken

 

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