
Bereits Ende letzten Jahres haben wir Sie über eine neue Meldepflicht für Kassensysteme informiert, nun läuft bald die Frist zur Umsetzung aus. Seit Jahren sollen durch das sog. „Kassengesetz“ die Manipulationsmöglichkeiten von Kassensystemen bekämpft werden und so die ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sichergestellt werden. Konsequenz dieses Vorhabens ist u.a. die Notwendigkeit, dass jede elektronische Kasse mit einem sog. zertifizierten TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein muss. Das Bundesfinanzministerium hat letztes Jahr bekannt gegeben, dass jedes Unternehmen die mitteilungspflichtigen Informationen (u.a. Art des Kassensystems, Zertifikatsnummer der TSE) via Elster an das Finanzamt mitteilen muss:
Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen diese Informationen dem Finanzamt gemeldet werden, sofern die Anschaffung des Kassensystems vor dem 1. Juli 2025 liegt. Wird ein Kassensystem ab dem 1. Juli 2025 angeschafft, beträgt die Meldefrist einen Monat.
Die Meldepflicht besteht auch für gemietete oder geleaste Kassensysteme und auch bei Außerbetriebnahme.
Die Möglichkeit zur Meldung besteht über eine Plattform, die über „Mein Elster“ zu erreichen ist. Kommen Sie der Meldepflicht nicht oder verspätet nach, so stellt dies eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.