Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen (Auszubildenden) ist gemäß § 67 Abs. 3 HwO und § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz ein Ausschuss gebildet.
Der Entscheidung des Ausschusses unterliegen Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und ihren Lehrlingen:
- Aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses
- Aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Berufsausbildungsverhältnis in Zusammenhang stehen
Die Zuständigkeit des Ausschusses entfällt, wenn das Berufsausbildungsverhältnis zur Zeit der Schlichtung der Streitigkeiten unstreitig nicht mehr besteht.
Sie möchten den Ausschuss in Anspruch nehmen? Senden Sie uns bitte den Antrag mit einer ausführlichen Stellungnahme, eine Kopie des Ausbildungsvertrags und ggf. bei Minderjährigkeit mit Unterschriften der gesetzlichen Vertreter, an folgende Anschrift zu:
Kfz-Innung Unterfranken
Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
Sandäcker 10
97076 Würzburg
oder per Mail an:
ausbildung(at)kfz-innung-ufr.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von einer ausführlichen Rechtsberatung Abstand nehmen.