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Neuwagengarantie

Sie ist so etwas wie ein Ruhekissen für Autokäufer. Die Neuwagengarantie schützt vor teuren Reparaturen – je nach Hersteller zwei bis sieben Jahre nach dem Fahrzeugerwerb.

Ein Drittel der Käufer stellte laut Marktforschungsstudie Tacho-Trend schon einmal Ansprüche an den Hersteller, 98 Prozent waren mit der Abwicklung der Garantiearbeiten zufrieden.

Die Befragung der Sachverständigenorganisation KÜS in Zusammenarbeit mit der Fachzeitschrift kfz-betrieb brachte allerdings auch ans Licht, dass viele Autofahrer in Sachen Garantie falsch informiert sind. Marion Nikolic, Rechtsexpertin beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, klärt über die wichtigsten Irrtümer auf.

Garantie und Gewährleistung sind dieselbe Sache.

Ganz und gar nicht. Bei der Garantie handelt es sich um ein freiwilliges Leistungsversprechen der Hersteller und Importeure. Sie allein entscheiden, ob, in welchem Umfang und Zeitraum sie für die Beschaffenheit und Haltbarkeit der Produkte einstehen wollen.

Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist dagegen gesetzlich vorgeschrieben und gilt für Neuwagen zwei Jahre. Hier haftet der Verkäufer für alle Sachmängel, die bei der Fahrzeugübergabe bereits vorhanden oder zumindest angelegt waren.

Während der Garantiezeit darf nur die Vertragswerkstatt ans Auto.

Schon seit Jahren vertritt die EU-Kommission die Ansicht, dass Wartungs- und Inspektionsarbeiten auch von fabrikatsfremden Werkstätten durchgeführt werden dürfen, ohne dass sich dies nachteilig auf die Neuwagengarantie auswirkt. Allerdings gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die fabrikatsfremde Werkstatt richtet sich bei der Reparatur nach den Herstellervorgaben.
  • Die Wartungs- und Inspektionsleistungen werden sach- und fachgerecht  durchgeführt.
  • Die Arbeiten sind nicht Ursache für einen später auftretenden Schaden, der unter die Herstellergarantie fällt.

Ansprechpartner im Garantiefall sind dagegen ausschließlich die vom Hersteller autorisierten Markenwerkstätten.

Es muss immer mit Originalteilen repariert werden.

Welche Teile die Werkstatt verwenden darf, ist im Einzelfall Sache der Hersteller. Dabei handelt es sich zumeist um Originalteile. Der Hersteller kann die Werkstatt aber auch anweisen, zum Beispiel aufbereitete Teile zu verwenden. Entscheidend ist, dass mit den Teilen aufgetretene Mängel beseitigt werden können.

Rostschäden muss der Hersteller bezahlen. Egal, wo sie auftreten.

Da wird’s kompliziert: Sofern der Hersteller über die Neuwagengarantie hinaus auch eine für Rost anbietet, ist diese regelmäßig auf Schäden infolge einer Durchrostung beschränkt. Das heißt: Nicht jeder äußerlich sichtbare und optisch störende Rostansatz wie Flugrost wird von der Garantie gedeckt. Außerdem muss die Gefahr einer bevorstehenden vollständigen Durchrostung oder für die Verkehrssicherheit bestehen.

Lautet die Garantie-Bedingung „Durchrostung von innen nach außen“, muss der Rostschaden darüber hinaus auf einer „inneren“ Ursache beruhen, das heißt auf einem unzureichenden Korrosionsschutz. Mechanische Beschädigungen des Lackes oder unsichtbare, unbekannte Lackfehler sind davon ausgenommen.

Beim Neuwagenkauf über das Internet könnte es Schwierigkeiten mit der Garantie geben.

Die freiwillige Herstellergarantie gilt unabhängig davon, wo der Neuwagen gekauft wurde. Das kann beim Händler vor Ort, über das Internet oder in einem EU-Mitgliedsstaat sein.

Die vom Hersteller autorisierten Markenwerkstätten sind grundsätzlich vertraglich zur Erbringung der Garantieleistungen verpflichtet. Wird ein Neuwagen im EU-Ausland erworben, können Inhalt beziehungsweise Umfang der Garantie aber von denen eines in Deutschland ausgelieferten Fahrzeuges abweichen.

Im Garantiefall kann man sein Fahrzeug auch zurückgeben oder gegen ein anderes Neufahrzeug tauschen.

Leider nein. Der Kunde hat lediglich einen Reparaturanspruch. Das Recht, vom Verkäufer eine Ersatzlieferung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, besteht nur im Rahmen der Sachmängelhaftung und auch nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Quelle: promotor
Letzte Änderung: 08.08.2016

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