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Deutsche wissen wenig über Winterreifenpflicht

Der Winter kommt, obwohl das Wetter bislang wenig Anlass gibt, daran zu glauben. Während die Werkstätten auf umrüstwillige Kunden warten, sind die laut einer Umfrage des Online-Portals Check 24 weiterhin nur mäßig informiert über die Bestimmungen zur Winterreifenpflicht. Konkret wissen nur 36 Prozent, dass in Deutschland keine generelle, sondern nur eine situative Winterreifenpflicht besteht.

Ein Fünftel der Befragten ist sich sicher, dass es gar keine Verpflichtung zu Winterreifen gibt. Und 35 Prozent haben die Faustregel, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren, so verinnerlicht, dass sie den Spruch für eine gesetzliche Vorgabe halten. Wie jedes Jahr gibt es also in den Werkstätten genug Ansatzpunkte, die Kunden aufzuklären und zu beraten – und natürlich über entsprechende Gespräche für eine Steuerung der Auslastung zu sorgen. Sonst platzen wieder die Massen in die Betriebe, wenn der erste – und vielleicht einzige – Schnee fällt.

Die situative Winterreifenpflicht, also die Pflicht zur Wetter-angemessenen Bereifung, ist dabei eine Regelung, die es in vielen anderen Ländern so nicht gibt. Der Gesetzgeber schreibt in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Wichtigstes Erkennungsmerkmal für Winterreifen ist das Schneeflockensymbol („Alpine“-Symbol) auf der Flanke der Reifen. Es ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 hergestellt werden. Es garantiert, dass es sich beim eingesetzten Pneu um einen Kältespezialisten handelt. Die früher übliche Verifizierung durch die Kennzeichnung „M+S“ (mud + snow beziehungsweise Matsch + Schnee) wird bei zuvor produzierten Reifen übergangsweise noch bis 30.9.2024 toleriert, d. h. Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen. Außerdem müssen Winterreifen über ein gesetzliches Mindestrestprofil von 1,6 Millimetern verfügen, Reifen- und Sicherheitsexperten empfehlen mindestens 3 Millimeter. Autofahrer, die bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Text: Kfz-Betrieb Autor Andreas Grimm

Bild: ZDK Bonn

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