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Aufgabe

Als eine der ersten Innungen im Bundesgebiet haben wir bereits 1972 eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und unseren Mitgliedsbetrieben ins Leben gerufen. Sie setzt sich für eine einvernehmliche Regulierung von eventuellen Differenzen bei Kfz-Reparaturen ein und wurde im Jahr 2002 um eine Schiedsstelle für Gebrauchtwagen erweitert. Durch die Arbeit der Kfz-Schiedsstelle konnte im Lauf der Jahre eine kontinuierliche Verbesserung des Rufes und des Ansehens des Kfz-Gewerbes und seiner Organisationen erreicht werden.

Das weiß-blaue Schild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ stärkt das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen und gibt Auskunft über einen hohen Standard der Betriebe und ihres Leistungsumfangs.

Betriebe, die das Meisterschild führen, akzeptieren im Streitfall den Schiedsspruch der Schiedskommission. Kommt es zwischen Kunde und Betrieb zu Differenzen bei der Kfz-Reparatur, kann ein formloser Antrag an die Schiedsstelle gerichtet werden. Daraufhin erhält der Antragsteller nach Prüfung ein Antragsformular auf ein Schiedsgutachten. Sobald der unterschriebene Schiedsantrag zurückgereicht wurde, wird dieser geprüft. Im Anschluss erhält der Antragsteller nach Rücksprache mit dem Kfz-Betrieb (Antragsgegner) eine schriftliche Stellungnahme. Ist der Antragsteller nicht mit der Stellungnahme einverstanden, kann er die Entscheidung der Schiedskommission verlangen. Dazu werden Antragsteller und Antragsgegner am Verhandlungstag eingeladen.

Sämtliche Unterlagen zu der streitgegenständlichen Angelegenheit sind schriftlich in Kopie auf dem Postweg einzureichen. Telefonisch Auskünfte können nicht erteilt werden.

Das gesamte Schiedsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.

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