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Vorsicht, Tannenbaum im Abflug!

Der Run auf die Weihnachtsbäume hat begonnen. Insgesamt kauften die Deutschen laut Hauptverband der Deutschen Holzindustrie im vergangenen Jahr 29,3 Millionen Nordmanntannen, Blaufichten & Co.

Bevor die grüne Dekoration aber ihren Platz in den Wohnzimmern findet, müssen die sperrigen Gesellen nach Hause transportiert werden – mit dem Auto in der vorweihnachtlichen Hektik mitunter ein gefährliches Abenteuer.  

Mit Spanngurten sichern

Je nach Fahrzeug landen die Bäume obenauf, hinten raus oder mittendrin. Wer sich für den Dachtransport entscheidet, zurrt den Baum mit der Spitze nach hinten und Spanngurten am Dachträgersystem fest. Dabei sollten Stamm und Äste fixiert werden.

Die Ladung darf weder nach vorn noch zur Seite überstehen. Das gilt auch für kurze Strecken. Normale Gummibänder reichen hier keineswegs aus. Der Baum kann bei einer Vollbremsung zum Geschoss werden.

Kleinere Bäume passen bei umgeklappter Rücksitzlehne und notfalls umgelegtem Beifahrersitz auch gut ins Auto. Sitz- und Spanngurte halten sie auch hier fest im Griff.

Ragt das Grün mindestens einen Meter aus dem Kofferraum heraus (zulässig sind laut Straßenverkehrs-Ordnung maximal 1,50 Meter), ist es mit rotem Tuch und in der Dunkelheit mit roter Lampe zu kennzeichnen.

Fahrzeugbeleuchtung und Kennzeichen müssen erkennbar bleiben. Und ganz klar: Die Sicht des Fahrers nach rechts und hinten darf nicht beeinträchtigt werden. 

Strafe muss sein

Wie gefährlich der nicht korrekt gesicherte Christbaum bei einer Vollbremsung werden kann, haben Crashtests des ADAC gezeigt.

Bei einer Vollbremsung aus Tempo 50 erreichte der nicht sicher verstaute Baum das 25fache seines Gewichtes: kritisch für Vorausfahrende, aber vor allem für Fußgänger.

Die Polizei ahndet die Ordnungswidrigkeit deshalb zu Recht mit hohen Bußgeldern: Die nicht ausreichende Ladungssicherung kostet 35 Euro.

Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, erhöht sich die Strafe auf 60 Euro und ein Punkt ist in Flensburg fällig. Ist ein Unfall die Folge, steigt die Geldstrafe auf 75 Euro. 

Quelle: ZDK Bonn

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