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Mit Flipflops Auto fahren?

Barfuß oder Lackschuh? Die Frage stellte sich nicht nur Harald Juhnke in seinem Evergreen. Fahranfänger, vor allem aber Frauen sind sich unsicher, welches Schuhwerk hinterm Lenkrad erlaubt ist.

Dürfen es im Sommer Sandalen, Flipflops oder High Heels sein? Geht es sogar auch barfuß?

Ganz klar: Gesetzlich ist alles erlaubt. Vorausgesetzt, die Fahrzeugführer garantieren Verkehrssicherheit. Dazu sind sie laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk wird also nicht mit einem Bußgeld bestraft.

Einzig Berufskraftfahrer müssen auf Dienstfahrten geschlossene, feste Schuhe tragen. So sehen es die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vor.

Ärger kann es aus einem ganz anderen Grund geben: Kommt es aufgrund des falschen Schuhwerks zu einem Unfall, weil der Fuß vom Pedal gerutscht oder sich in der Fußmatte verheddert hat und wertvolle Sekunden zum Reagieren verstrichen sind, kann die Versicherung grobe Fahrlässigkeit zugrunde legen und die Vollkaskoleistung kürzen.

Das sind aber Einzel- und Ausnahmefälle, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt. Der Schaden des Unfallgegners wird in jedem Fall reguliert.

Sicherer ist: Flipflops für den Stadtbummel im Auto deponieren, geschlossene und rutschfeste Schuhe beim Fahren tragen. Nur die geben wirklich Halt.

Quelle Text: kfzgewerbe.de

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