2010/02-4.06 Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.
Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2010 können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen.
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Allgemeine Verzugszinssatz,insbesondere wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB)
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5,12 %
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Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB)
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8,12 %
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Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen (§ 497 Abs. 1 Satz 2 BGB)
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2,62 %
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Basiszinssatz
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0,12 %
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